Gesetzliche Regelungen für Lauftreffs in der Corona-Krise

Stand: 18. Juni 2020

Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Treffen und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum
Seit dem 10. Juni sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.


Wie viele Personen dürfen im öffentlichen Raum zusammenkommen?
Grundsätzlich gibt es keine Begrenzung der Personenanzahl mehr, sofern alle Personen maximal zwei unterschiedlichen Hausständen angehören. Maximal zehn Personen dürfen zusammen kommen, wenn Angehörige von mindestens drei Hausständen zusammen kommen. Das bedeutet, dass somit zehn Einzelpersonen aus unterschiedlichen Hausständen zusammen kommen können. Haben beispielsweise zwei Hausstände zusammen weniger als 10 Personen, dann können weitere Haushalte/Personen dazu kommen, bis die Personengrenze erreicht ist. Der Mindestabstand innerhalb der Gruppe muss untereinander nicht eingehalten werden.


Darf man draußen mit zwei Freund*innen laufen?
Ja, das ist möglich. Im öffentlichen Raum dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen.

Aktuelle Informationen für Baden-Württemberg hier und für Hessen hier.